Das Urheberrecht schützt die Person, die ein Werk geschaffen hat. Ein Werk darf nur mit Zustimmung des Urhebers von anderen verwendet werden. Der Urheber eines Werkes entscheidet darüber, ob und wie sein Werk veröffentlicht oder bearbeitet werden darf.
Unter einem Werk versteht man beispielsweise ein Foto, Musikstück, Text, etc. Wichtig ist, dass die Werke über ein Mindestmaß an Individualität und Originalität verfügen und sich von anderen Werken unterscheiden müssen.
Bilder sind grundsätzlich immer urheberrechtlich geschützt, entweder als Lichtbildwerke - z.B. Urlaubsbilder- (§ 3 Urheberrechtsgesetz) oder Lichtbilder - z.B. Passfotos aus einem Automaten - (§ 73 Urheberrechtsgesetz). Das Urheberrecht bei Bildern entsteht automatisch durch die Erschaffung.
Der Urheber muss so genannt werden, dass dieser eindeutig zu dem Bild auf der Website zugeordnet werden kann. Daher empfiehlt es sich, die Urhebernennung direkt beim Foto anzubringen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Anbringung der Urheberbezeichnung direkt im Foto selber eine Bearbeitung darstellt, und dies wiederum Urheberrechtlich nicht erlaubt ist.
Grundsätzlich ist in den meisten Lizenzen festgelegt, wie die Urhebernennung zu erfolgen hat. Eine Nennung des Urhebers im Impressum reicht grundsätzlich nicht aus, außer das Bild wird gut genug beschrieben, damit wieder eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Ein Ausnahmefall wäre, wenn die gesamten Bilder der Website von einem Urheber stammen, dann würde die Nennung im Impressum ausreichen.
Bei Urheberrechtsverletzungen kann der Urheber folgende Ansprüche geltend machen:
Eine Abmahnung beinhaltet eine bestimmte Frist, in der der rechtswidrige Content entfernt werden muss. Weiters wird im Zuge der Abmahnung die Unterlassungserklärung übermittelt und ob ein Schadenersatz oder Rechtsanwaltskosten zu zahlen sind. Abmahnungen werden grundsätzlich per Post verschickt, in manchen Fällen können sie zuvor schon per E-Mail zugestellt werden.
Wichtig ist, dass Forderungen in der Abmahnung zuerst überprüft werden. Wenn man eine Abmahnung erhält, sollte man sich bei einem Rechtsanwalt oder einer Konsumentenschutzeinrichtung beraten lassen.
Bei den Creative Commons handelt es sich um Bilder und andere Werke, die mit einer standardisierten Creative Commons Lizenz kostenlos verwendet werden können. Wichtig ist dabei aber die Einhaltung der konkreten Bedienungen. Die Verwendung von den Creative Commons schützt aber nicht vor Urheberrechtsverletzungen: Es kann jemand ein fremdes Werk unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung stellen. Dieser Fall ist bei der Verwendung von CC sehr schwer zu kontrollieren.
Internetseiten, auf denen man Bilder und Vektorgrafiken mit CC-Lizenzen erhält sind:
Die geltenden Lizenzen für die Bilder sind meist gleich direkt bei den Bildern sichtbar - wie es hier auf dem Screenshot von pixabay erkennbar ist.
Häufig gibt es noch einen weiterführenden Link, wo die Nutzungsrechte noch genauer definiert werden.
Bei der Verwendung von selbst aufgenommen Bildern auf der Website muss nur darauf geachtet werden, dass alle Personen, die auf diesen Bildern zu sehen sind, auch damit einverstanden sind.
Das Anbringen von Copyright-Vermerken oder Wasserzeichen ist für die Entstehung des Urheberrechts ohne Bedeutung, kann aber im Streitfall den Beweis der Urheberschaft erleichtern. Grundsätzlich dürfen die eigenen Bilder ohne Zustimmung von anderen nicht verwendet werden.
Man sollte darauf achten, dass man vorwiegend eigenes Bildmaterial auf der Website verwendet. Somit muss man mit keinen rechtlichen Problemen rechnen und schafft gleichzeitig mehr Vertrauen ins Unternehmen.
Sie haben noch Fragen zu der Verwendung von Bildern auf Ihrer Website?