Können Bilder aus dem Internet ohne Bedenken verwendet werden?

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Hand mit XORTEX-Stift, Notizblock, Keyboard, Laptop
Autor:in:
XORTEX
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08.08.2022
Die meisten Bilder im Internet sind frei zugänglich, somit denken viele, dass diese Bilder auf den eigenen Websites ohne jegliche Zustimmung von den Urhebern verwendet werden dürfen. Dies ist aber so nicht richtig, denn die Nutzung von Bildern unterliegt dem Urheberrecht - auch im Internet. Wenn man Bilder von jemand anderen auf der eigenen Website einbindet und zuvor keine Zustimmung beim Urheber einge­holt hat, liegt fast immer eine Ur­heber­rechtsverletzung vor.

Was ist eigentlich das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt die Person, die ein Werk geschaffen hat. Ein Werk darf nur mit Zustimmung des Urhebers von anderen verwendet werden. Der Urheber eines Werkes entscheidet darüber, ob und wie sein Werk veröf­fentlicht oder bearbeitet werden darf.

Unter einem Werk versteht man beispielsweise ein Foto, Musikstück, Text, etc. Wichtig ist, dass die Werke über ein Mindestmaß an Individu­alität und Originalität verfügen und sich von anderen Werken unter­scheiden müssen.

Bilder sind grundsätzlich immer ur­heberrechtlich geschützt, entweder als Licht­bildwerke - z.B. Urlaubsbilder- (§ 3 Urheberrechts­gesetz) oder Lichtbilder - z.B. Passfotos aus einem Automaten - (§ 73 Urheber­rechts­gesetz). Das Urheberrecht bei Bildern entsteht automatisch durch die Erschaf­fung.

Wie und wo sollen die Urheber genannt werden?

Der Urheber muss so genannt werden, dass dieser eindeutig zu dem Bild auf der Website zugeordnet werden kann. Daher empfiehlt es sich, die Urheber­nen­nung direkt beim Foto anzu­bringen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Anbringung der Urheberbezeichnung direkt im Foto selber eine Bearbeitung darstellt, und dies wiederum Ur­heber­rechtlich nicht erlaubt ist.

Grundsätzlich ist in den meisten Lizenzen festgelegt, wie die Urheber­nennung zu erfolgen hat. Eine Nennung des Urhebers im Impressum reicht grundsätzlich nicht aus, außer das Bild wird gut genug beschrieben, damit wieder eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Ein Ausnahme­fall wäre, wenn die gesamten Bilder der Website von einem Urheber stammen, dann würde die Nennung im Impres­sum ausreichen.

Welche Folgen können Urheberrechtsverletzungen hervorrufen?

Bei Urheberrechtsverletzungen kann der Urheber folgende Ansprüche geltend machen:

  • Angemessenes Lizenzentgelt
    Dabei handelt es sich um fiktive Lizenzgebühren. Die Höhe hängt von der Art und Dauer der Nutzung ab.
  • Schadenersatz für die Urheber­rechtsverletzung
  • Löschung bzw. Beseitigung der urheberrechtswidrigen Inhalte
    Bei diesem Anspruch muss der rechtswidrige Zustand beseitigt werden. Am Beispiel eines Bildes auf einer Website muss nicht nur der Beitrag mit dem Bild, sondern auch die Bild-Datei vom Server entfernt werden. Weiters muss überprüft werden, ob das Foto noch im Cache einer Suchma­schine gespeichert und abrufbar ist (→ Löschung bei der Suchmaschine beantragen).
  • Unterlassung von Urheber­rechts­verletzungen in der Zukunft
    Der Urheber kann verlangen, dass man Rechtsverletzungen in Zukunft unter­lassen muss. Dies kann mit der sogenannten Unterlassungsklage durchgesetzt werden. Der Unter­lassungsan­spruch fällt weg, wenn keine Gefahr mehr besteht, dass solche Rechtsverletzungen in Zukunft nochmals begangen werden. Mit der Abgabe der Unter­lassungs­erklärung verpflichtet man sich ein Leben lang zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn das Bild nochmals veröffentlicht wird. Daher ist es wichtig, dass, bevor die Unter­lassungserklärung abgegeben wird, sämtliche Verstöße zuerst beseitigt werden. Ansonsten kann dies zu einer teuren Strafe führen.
  • Rechtsanwaltskosten
    Grundsätzlich sind bei einer Urheberrechtsverletzung auch die Anwaltskosten zu ersetzen. Voraus­gesetzt die Ansprüche vom Urheber sind berechtigt und die Inanspruch­nahme eines Rechtsanwalts war erforderlich.

Eine Abmahnung beinhaltet eine bestimmte Frist, in der der rechtswidrige Content entfernt werden muss. Weiters wird im Zuge der Abmahnung die Unter­lassungserklärung übermittelt und ob ein Schadenersatz oder Rechts­anwaltskosten zu zahlen sind. Ab­mahnungen werden grundsätzlich per Post verschickt, in manchen Fällen können sie zuvor schon per E-Mail zugestellt werden.

Wichtig ist, dass Forderungen in der Abmahnung zuerst überprüft werden. Wenn man eine Abmahnung erhält, sollte man sich bei einem Rechtsanwalt oder einer Konsumenten­schutzeinrichtung beraten lassen.

Gibt es Bilder, die lizenzfrei und kostenlos im Internet verwendet werden dürfen?

Bei den Creative Commons handelt es sich um Bilder und andere Werke, die mit einer standardisierten Creative Commons Lizenz kostenlos ver­wendet werden können. Wichtig ist dabei aber die Einhaltung der konkreten Bedien­ungen. Die Verwendung von den Creative Commons schützt aber nicht vor Urheberrechtsverletzungen: Es kann jemand ein fremdes Werk unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung stellen. Dieser Fall ist bei der Verwen­dung von CC sehr schwer zu kontrol­lieren.

Internetseiten, auf denen man Bilder und Vektorgrafiken mit CC-Lizenzen erhält sind:

creative commons Logo

Wo sind die Lizenzen sichtbar?

Die geltenden Lizenzen für die Bilder sind meist gleich direkt bei den Bildern sichtbar - wie es hier auf dem Screenshot von pixabay erkennbar ist.

Häufig gibt es noch einen weiter­führenden Link, wo die Nutzungs­rechte noch genauer definiert werden.

Screenshot von Pexel mit Hinweis wo Lizenzen zu finden sind
Screenshot von pixabay.com

Was muss man bei seinen eigenen Bildern beachten?

Bei der Verwendung von selbst aufge­nommen Bildern auf der Website muss nur darauf geachtet werden, dass alle Personen, die auf diesen Bildern zu sehen sind, auch damit einverstanden sind.

Das Anbringen von Copyright-Vermerken oder Wasserzeichen ist für die Entsteh­ung des Urheberrechts ohne Be­deutung, kann aber im Streitfall den Beweis der Urheber­schaft erleichtern. Grundsätzlich dürfen die eigenen Bilder ohne Zustimmung von anderen nicht verwendet werden.

Man sollte darauf achten, dass man vorwiegend eigenes Bildmaterial auf der Website verwendet. Somit muss man mit keinen rechtlichen Problemen rechnen und schafft gleichzeitig mehr Vertrauen ins Unternehmen.

Wichtige Hinweise

  • Achten Sie auf die richtigen Nutzungsrechte - es können zum Beispiel Nutzungs­rechte für den Print erworben worden sein, dann darf man es aber nicht im Web benützen.
  • Lizenzfrei bedeutet nicht gleich rechtefrei. Der Urheber kann bei einem lizenzfreien Bild trotzdem Benutzungsregeln für die Bilder festlegen.
  • Wenn Sie bereits unzulässige Bilder im Internet veröffentlicht haben, löschen Sie sie und achten Sie in Zukunft auf eine rechtmäßige Einbindung.
  • Machen Sie einen Screenshot von der Fotoseite mit Lizenz. Sollte sich die Lizenzsituation des Bildes einmal verändern, haben Sie die damals geltende Lizenz dokumentiert.

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