Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungs­bereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen XORTEX eBusiness GmbH, Veldner Straße 29, 4120 Neufelden (im Folgenden XORTEX) und Ihren Kunden, die ein Unternehmen betreiben (im Folgenden Kunden). Die AGB regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern. XORTEX erstellt Anbote und erbringt Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt für die bestehenden und zukünftigen Vertragsverhältnisse, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Mündliche Zusagen von XORTEX vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch XORTEX zugestimmt. Die Schriftform wird durch Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.
 

2. Änderung AGB

XORTEX kann Änderungen der AGB vornehmen und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Änderungen sind an transparenter Stelle unter www.XORTEX.at kundzutun, wobei die Änderung 8 Wochen vor Inkrafttreten bekannt gemacht wird. Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen sind von XORTEX in geeigneter Form dem Kunden direkt schriftlich bekannt zu geben. Diesfalls kommt dem Kunde das Recht zu, das Vertragsverhältnis binnen zwei Wochen nach Zugang des Änderungsschreibens aufzukündigen.
 

3. Übertragung von Rechten und Pflichten

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Kunden der XORTEX nicht berechtigt, vertragliche Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. XORTEX ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der XORTEX.
 

4. Bevoll­mächtigung

Nur die im Firmenbuch ausgewiesenen Geschäftsführer und Prokuristen sind berechtigt, für XORTEX Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen.
 

5. Leistungen

XORTEX erstellt Software und Softwarelösungen für Websites/Webportale, WEB2.0 Communities, Onlineshops, Webapplikationen, Intranets/Online-CRM, Onlinegames/Animationen, Online- und Emailmarketing und Datenbanken (im Folgenden kurz Software). Zudem erbringt XORTEX Leistungen im Bereich Web-Hosting und Mail-Service (im Folgenden kurz Dienste).
 

6. Leistungs­umfang

Die Leistungsbeschreibung und allfällige sich darauf beziehenden schriftliche Vereinbarungen der Vertragsparteien ergeben den Umfang der jeweiligen vertraglichen Leistungen.

Maßgeblich ist das Angebot von XORTEX, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen acht Wochen ab dessen Zugang bei XORTEX gebunden. Die Angebote der XORTEX sind vier Wochen gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Vertragsanbot der XORTEX schriftlich bestätigt. Alternativ auch dann, wenn dem Kunden die vereinbarte Leistung bereitgestellt wird oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
 

7. Software­leistungen

7.1. Meilensteine, Mitwirkungs­pflichten des Kunden

Die Leistungserbringung von XORTEX erfolgt in Meilensteine, die sich regelmäßig in Konzept, Design, Programmierung, Befüllung und Finalisierung (testen) gliedern. Der Kunde erhält die Meilensteine übermittelt. Binnen 14 Tagen nach Zumittlung sind Anmerkungen oder Änderungen an den Meilensteinen in schriftlicher Form bekannt zu geben oder diese freizugeben. Erfolgt die Äußerung nicht fristgerecht, gelten die jeweiligen Meilensteine als endgültig geprüft und genehmigt.
 

7.2. Auftrags­abwicklung

Nach Zumittlung des Gesamtprojekts hat der Kunde binnen 14 Tagen das Gesamtprojekt zu prüfen und Anmerkungen oder Änderungen in schriftlicher Form an XORTEX bekannt zu geben oder dieses freizugeben. Das Online-Stellen des Gesamtprojekts gilt als Zumittlung an den Kunden. Erfolgt keine Äußerung binnen 14 Tagen nach Zumittlung gilt das Gesamtprojekt als endgültig geprüft und genehmigt.

Der Kunde erhält für die inhaltliche oder redaktionelle Wartung bzw. Bearbeitung eines Projekts auch die dafür notwendigen Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten erlauben eine inhaltliche oder redaktionelle Änderung des Projekts. Voraussetzung ist eine vollständige Zahlung des Kunden. XORTEX übernimmt für von Kunden abgeänderte Projekte keinerlei Haftung. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt.
 

7.3. Termine und Fristen

Meilensteine werden von XORTEX schriftlich festgehalten bzw. bestätigt. Die von XORTEX angegebenen Meilensteine sind unverbindlich. Nach Überschreitung eines unverbindlichen Meilensteines von 4 Wochen kann der Kunde XORTEX auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kann ein Lieferverzug begründet werden, mit welcher der Kunde zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt ist. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von XORTEX entbinden XORTEX von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
 

7.4. Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht XORTEX ein angemessenes Honorar zu, das mangels abweichender Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen und Baraufwendungen deckt.

Erhält XORTEX nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von XORTEX. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich XORTEX zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentations- und Angebotsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von XORTEX nicht zulässig.

Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht verwertet, so ist XORTEX berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
 

7.5. Urheber­recht und Kenn­zeichnung

Die Bearbeitung der Leistungen von XORTEX, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch, für diesen tätig werdende Dritte, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von XORTEX und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

XORTEX verwendet Open Source Software und proprietäre Software. Bei Beendigung der Vertragsbeziehung wird XORTEX auf Anfrage und gegen vollständige Kostenentschädigung und bei vollständiger Bezahlung sämtlicher Fakturen aus der Geschäftsbeziehung, den Quellcode der Open Source Software dem Kunden offen legen. Eigene Weiterentwicklungen (Extensions) innerhalb eines Open Source-Projekts sind nicht Bestandteil der Open Source Lizenzierung (GPL) und fallen in die Bestimmungen von proprietärer Software.

Bei proprietärer Software werden der Quellcode und sonstige maßgebliche technische Daten dem Kunden nicht offengelegt und bleiben hierfür sämtliche Rechte bei XORTEX. Davon abweichend kann aufgrund gesonderter Vereinbarung dem Kunden der Source Code zur Verwendung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung offengelegt werden. Diese Verwendung umfasst keine Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung, insofern diese nicht vertraglich vereinbart ist.

XORTEX ist berechtigt bei allen Produkten und Leistungen allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. XORTEX ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf www.xortex.at mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
 

7.6. Rechte Dritter

Die Inhalte der erbrachten Leistungen werden ausschließlich vom Kunden vorgegeben. XORTEX trifft keine – wie immer geartete – inhaltliche Verantwortung. Auch bei von XORTEX durchgeführten Web-Redaktionen stammen die Inhalte vom Kunden. Der Kunde ist ebenso verantwortlich dafür, dass die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen jeglicher Art, frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde ist ebenso verantwortlich, dass im Erwerbszeitpunkt lizenzfreie Inhalte, welche beispielsweise aufgrund geänderter Nutzungsbedingungen von Dritten Lizenzpflichtig werden, über die notwendigen Lizenzen verfügen. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass sämtliche Inhalte der Software und Softwarelösungen nach Überlassung durch XORTEX über aufrechte Lizenzen verfügen.

XORTEX haftet nicht und leistet keine Gewähr für Rechte Dritter, insbesondere aufgrund geänderter Lizenzbedingungen nach Erhalt der Software/Softwarelösung. Dies betrifft insbesondere Lizenz-, Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Kennzeichenrechte, sonstige Rechte Dritter, sowie gesetz- und sittenwidrige Inhalte, die auf der Webplattform positioniert werden. Wird XORTEX wegen einer Rechteverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde XORTEX schad- und klaglos und ersetzt sämtliche Nachteile, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
 

7.7. Vertraulichkeit

Jegliche Unterlagen, Informationen und Betriebsgeheimnisse, welche im Rahmen der Erstellung von Softwarelösungen vom Kunden an XORTEX weitergereicht werden und der Vertraulichkeit unterliegen, sind vom Kunden ausdrücklich schriftlich als vertraulich zu kennzeichnen und ist XORTEX hierüber zu informieren. Erfolgt keine schriftliche Kennzeichnung und Information an XORTEX gelten die Unterlagen, Informationen und Betriebsgeheimnisse nicht als vertraulich.
 

8. Dienste

8.1 Störungs­behebung

Leistungsstörungen, welche von XORTEX zu verantworten sind, werden so rasch als möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen behoben. Zur Behebung der Störung hat der Kunde zu unterstützen, insbesondere bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes beispielsweise durch die Ermöglichung des nötigen Zutritts. Der Kunde hat XORTEX jeden ihr durch die Beauftragung entstandenen Aufwand zu ersetzen, insbesondere wenn XORTEX zu einer Störungsbehebung gerufen wird und festgestellt wird, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist.
 

8.2 Verfügbarkeit

XORTEX betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Verfügbarkeit, Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Ebenso kann es im Rahmen der Wartung und Pflege sowie bei Reparaturarbeiten vorübergehend zu einer Einschränkung der Verfügbarkeit kommen.

Es entspricht dem Stand der Technik, dass keine absolute Gewähr geleistet werden kann, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von Spam-Filtern, Virenfiltern, etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Dies gilt unabhängig, ob XORTEX oder der Kunde Filter einrichtet. XORTEX übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer XORTEX hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Ebenso behält sich XORTEX vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen, Wartung oder Service vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind oder auf Gründen beruhen, die vom Willen der XORTEX unabhängig sind.

Höhere Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. XORTEX haftet bei Vorsatz oder grob fahrlässig für derartige Ausfälle. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Die XORTEX übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.
 

8.3 Haftungs­ausschluss und Schäden aufgrund Dritter

Weiters haftet XORTEX nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage der XORTEX oder über eine Information durch XORTEX erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB Viren, Trojaner, Hackerangriffe, Password-Fishing etc.). XORTEX übernimmt dafür keine Haftung; Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
 

8.4. Pflichten des Kunden; Pflicht­verstöße des Kunden

XORTEX haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser AGB, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

Eine unsachgemäße Benützung der angebotenen Dienste, die mangelnde oder nicht sachgemäße Wartung der Dienste (beispielsweise der nicht ordnungsgemäße Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen oder mangelnde Maßnahmen gegen Spamming), erlaubt XORTEX geeignete Maßnahmen zu setzen, welche auch die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit sofortige Wirkung beinhalten kann.

Die Kosten einer Schadensbeseitigung durch XORTEX oder Dritte sind jedenfalls vom Kunde zu tragen. XORTEX wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. XORTEX wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.

8.4.1. Schutz der Zugangs­daten

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche aus Kommunikationsdienstleistungen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von XORTEX zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche der XORTEX bleiben unberührt.

8.4.2 Beein­trächtigung Dritter; Spam und Spamschutz

Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für XORTEX oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung der Dienste zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen, zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer oder zur Ausübung strafbarer Handlungen. Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für XORTEX oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist XORTEX Vertragskündigung und sofortiger Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports). XORTEX wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. XORTEX wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.

8.4.3 Einhaltung gesetz­licher Vorschriften

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber XORTEX die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. XORTEX wird vom Kunden vollständig schad- und klaglos gehalten, falls XORTEX, wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten, zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird XORTEX in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens der XORTEX – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

8.4.4 Störungsmeldung

XORTEX ist unverzüglich von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Diensten zu informieren, damit XORTEX das Problem beheben kann, bevor andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt werden. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt XORTEX für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
 

8.5 Antiviren- und Antispam-Systeme

Bei Sicherheitssystemen und Spamfiltern, die von XORTEX aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht XORTEX prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. XORTEX weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch solche Security–Systeme und Security–Filter nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung der XORTEX aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass installierte Security Systeme und Filter umgangen oder außer Funktion gesetzt werden; dies gilt jedoch nicht für von XORTEX vorsätzlich und rechtswidrig verursachte Schäden.

Der Kunde erhält die Systeme in einer Standardkonfiguration. XORTEX weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis der XORTEX. Die Haftung der XORTEX für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Security Systeme und Filter umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist ausgeschlossen.
 

8.6 Haftungs­ausschluss der XORTEX bei Verletzungen des Kunden durch Dritte

Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von XORTEX für andere Kunden der XORTEX gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet XORTEX (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn sie keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat. Die Kosten für die Schadensbeseitigung sind nicht durch XORTEX zu tragen.
 

8.7. Mitwirkungs­pflicht des Kunden / Ansprechperson

Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Problembehebung verpflichtet. Der Kunde hat hierzu einen fachkundigen, kompetenten Ansprechpartner (bevollmächtigter IT-Beauftragter) aus seinem Unternehmen namhaft zu machen. Der IT-Bevollmächtigte ist bevollmächtigt zur Abgabe von Erklärungen und verantwortlich betreffend die Administrierung der Accounts, Passwörter und die Entgegennahme von Benachrichtigungen.

Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde oder der bevollmächtigte IT-Beauftragter persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden.

Sofern XORTEX dem Kunden Entwürfe, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden – dies bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen XORTEX.
 

8.8. Geheim­haltung

XORTEX und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz der XORTEX ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
 

8.10. Information gem. § 96 Abs 3 TKG 2003 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten

Die Vertragspartner verpflichten sich, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 TKG 2003 idgF sowie Auskunftsbegehren gem. § 76a TKG idgF.

Soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht, wird XORTEX dieser nachkommen. XORTEX wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden gemäß § 97 Abs 2 TKG 2003 von XORTEX nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, ausnahmsweise dürfen Stammdaten soweit gespeichert bleiben, wie es nötig ist um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
 

8.11. Verkehrs­daten

XORTEX wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten erforderlich sind, aufgrund Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird XORTEX diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen und bis zu einer endgültigen Entscheidung auch nicht löschen. Ansonsten wird XORTEX Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.
 

8.12. Inhalts­daten

Inhaltsdaten werden von XORTEX nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird XORTEX gespeicherte Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird XORTEX die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
 

8.13. Verwendung von Daten zur tech­nischen Planung und Information

Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der technischen Planung von XORTEX, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, von XORTEX Informationen betreffend Produkte und Services der XORTEX sowie Geschäftspartnern der XORTEX in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei der XORTEX. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.
 

8.14. Service und Wartung

Der Kunde ist verpflichtet, insofern er eigene Software oder Daten auf den Servern der XORTEX oder verbundenen Partnern speichert bzw. ablegt, diese gemäß den herrschenden technischen Standards ordnungsgemäß und regelmäßig zu warten und zu pflegen. Erfolgt keine ordnungsgemäß und regelmäßig Wartung sind Gewährleistung und Haftung, insofern die mangelnde Wartung ursächlich war, ausgeschlossen. XORTEX ist berechtigt bei mangelnder Wartung und Pflege geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die auch die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung und Sperre der Dienste beinhaltet.
 

8.15. Kündigung

XORTEX ist berechtigt, das Vertragsverhältnisses zu den Quartalsenden aufzukündigen. Die Kündigung ist zumindest einem Monat vor Quartalsende schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) dem Kunden zur Kenntnis zu bringen. Hiervon bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung unberührt.
 

8.16. Daten­sicherheit

XORTEX wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei XORTEX gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet XORTEX dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
 

Schluss­bestimmungen

9. Preise, Rechnungs­legung, Zahlungs­bedingungen und Verzugs­zinsen

Es werden im Bereich Software die von der XORTEX geleisteten Stunden mit den jeweils aktuellen Stundensätzen der Mitarbeiter der Abrechnung zugrunde gelegt, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht. Bei allen Dienstleistungen, zb Reparaturarbeiten, Organisationsberatung, Programmierung, Wartungsarbeiten, Designs für Webseiten, Einschulung wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung geltenden Sätzen verrechnet. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelung in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist XORTEX berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Zusatzleistungen werden von XORTEX gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht im Anbotsumfang enthalten. Dies gilt auch für allfällige Pauschalvereinbarungen.

Im Bereich Dienste werden die vertraglich vereinbarten Tarife der Abrechnung zugrunde gelegt.

Werden einzelne Leistungen trotz Fakturierung und Fälligkeit nicht bezahlt, so werden nach nochmaliger Abmahnung sämtliche erbrachten Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zur sofortigen Zahlung fällig. Zudem ist XORTEX berechtigt ohne weiteres den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen. Insofern Dienste betroffen sind, wird dem Kunden eine 30tägige Nachfrist zur weiteren Nutzung der Dienste gewährt. Hiervon bleibt die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit mangels ordnungsgemäßer Wartung und Pflege unberührt. Erfolgt keine Zahlung binnen offener Frist werden sämtliche Server- und Domainleistungen von XORTEX unwiderruflich eingestellt.

XORTEX behält sich das Recht vor, Kunden nur gegen (Bar-)Vorauszahlung oder Nachnahme zu beliefern. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Alle in dem Vertrag genannten Preise sowie die Preise der jeweiligen Preislisten verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich mit Freigabe der jeweiligen Meilensteine und wird dem Kunden auf dem Postweg zugesandt. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge sofort nach Zustellung fällig. Längstens mit dem Onlinestellen bzw der Zumittlung des Auftrags/Projekts wird der Gesamtrechnungsbetrag unter Anrechnung vorheriger Zahlungen zur Zahlung fällig.

Zahlungen an XORTEX sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von XORTEX namhaft gemachte Konto zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von XORTEX bekannt gegebenen Konto maßgebend.

Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles ist XORTEX berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu berechnen. Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Vertragspartner allenfalls eingeräumte Nachlässe und Rabatte. Zudem ist XORTEX berechtigt, das gesamte vom Kunden beauftragte und erbrachte Projekt und Domains offline zu stellen, wenn vom Kunden Gesamt- oder Teilzahlungen nicht rechtzeitig bezahlt werden. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringung, insbesondere die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

Der Kunde erwirbt erst mit vollständiger Zahlung das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht auf Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertragsanbot oder der Auftragsbestätigung von XORTEX, wobei nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes der Schriftform bedürfen.

Gegen den Kunden geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Unternehmer – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig. In jedem Fall ist XORTEX nach eigenem freien Ermessen auch berechtigt, bei (Folge-)Aufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen.

Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von XORTEX wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
 

10. Vertrags­rücktritt

Bei Annahme- und Zahlungsverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Insolvenz des Kunden oder Insolvenzabweisung mangels Vermögens, ist XORTEX zum Vertragsrücktritt berechtigt, sofern der Vertrag noch nicht von beiden Seiten zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts steht XORTEX bei Verschulden des Kunden ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrags sowie ein allenfalls darüber hinaus bestehender Schadenersatz zu.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist XORTEX von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurück zu halten und Vorauszahlung bzw Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Diesfalls kann XORTEX sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat XORTEX die Wahl, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzten Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von XORTEX einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen Schaden zu bezahlen, welcher sich jedenfalls aus den von XORTEX geleisteten Stunden berechnet.

XORTEX ist berechtigt, bei unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns unzumutbar machen, vom Vertrag zurückzutreten ohne dass eine Schadenersatzpflicht eintritt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von XORTEX aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von XORTEX schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen wird ausgeschlossen.
 

11. Gewähr­leistung, Schaden­ersatz und Haftung

Alle Produkte und Leistungen der XORTEX wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Nach dem Stand der Technik ist es aber anerkanntermaßen nicht möglich, Software bzw Softwarelösungen zu erstellen, die in allen denkbaren System- und Anwendungsumgebungen fehlerfrei laufen.

Alle Produkte und Leistungen gelten mit dem Onlinestellen bzw mit Zumittlung an den Kunden als überlassen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Überlassung durch XORTEX schriftlich zu rügen und zu begründen. Es wird nur für den vereinbarten und erbrachten Leistungsinhalt auf Basis der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden bzw. bestehenden Technologie (Webbrowser, HTML und CSS-Standard) Gewähr geleistet. Für den Fall, dass sich entsprechende technische Rahmenbedingungen nach Überlassung der Leistung ändern, wird keine Gewähr übernommen. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt die Gewährleistung durch XORTEX. Die Gewährleistungsfrist bei Verbraucherverträgen beträgt zwei Jahre, bei Unternehmergeschäften 12 Monate und beginnt mit der Überlassung.

Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde verpflichtet ist, XORTEX bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zu erstellen bzw. zur Verfügung zu stellen. XORTEX ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software bzw der Softwarelösung nicht erheblich leidet.

Liegt ein Mangel vor, wird XORTEX nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist die Software bzw die Softwarelösung nachbessern oder eine fehlerfreie Software bzw Softwarelösung bereitzustellen. Gelingt die Nachbesserung oder der Ersatz weder innerhalb dieser Frist noch einer angemessenen Nachfrist, wird XORTEX nach eigener Wahl den Leistungspreis angemessen herabsetzen oder den Vertrag beenden.

Sämtliche notwendigen Kosten und Aufwendungen zur Herstellung bzw. zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Dienste und Software von XORTEX, welche jedoch im Zusammenhang oder Abhängigkeit von Diensten und Leistungen von Drittanbietern stehen, die der Kunde beauftragt hat, sind auch vom Kunden zu tragen bzw. zu bezahlen.

Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten XORTEX ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Überlassungszeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet XORTEX nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet XORTEX (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, haftet XORTEX auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. Ersatz des entgangenen Gewinns durch XORTEX wird in jedem Fall ausgeschlossen.

XORTEX wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für Sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von XORTEX für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn XORTEX seiner Hinweispflicht nachgekommen ist. Insbesondere haftet XORTEX nicht für Prozesskosten und eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder vergleichbare Ansprüche Dritter.
 

12. Anzuwen­dendes Recht, Salva­torische Klausel und Gerichts­stand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und XORTEX ist österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossener Verträge nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmen ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht für 4120 Neufelden/Oberösterreich.

 

Die AGB sind gültig ab 01.09.2012

XORTEX AGB 01.09.2012