Das Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Personen mit Behinderungen und älteren Menschen zu beseitigen und somit die gleichberechtigte Teilhabe dieser am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Dadurch kann diesen Personen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.
Seit 1. Jänner 2016 müssen daher auch sämtliche Informationen auf Websites für alle Nutzer uneingeschränkt – also barrierefrei – zugänglich sein. Barrieren im Internet können inhaltlicher oder technischer (Usability) Natur sein und den User am Erfassen von Websiteinhalten hindern.
Nicht nur die beeinträchtigten Personen profitieren von der Barriere-Freiheit, sondern auch Unternehmen können daraus gewisse Vorteile für sich generieren. Demnach werden die Inhalte einer barrierefreien Website von Suchmaschinen besser und schneller gefunden, weil Google und Co. im Grunde genommen blinde Suchmaschinen sind. Weiters hat ein schlanker HTML-Code nicht nur eine wesentlich kürzere Ladezeit, sondern die Inhalte von solchen Seiten können auch problemloser auf mobilen Geräten dargestellt werden. Darüber hinaus ist die Navigation einer barrierefreien Seite benutzerfreundlicher.
Verbindliche Regelungen zur Barriere-Freiheit, welche auf einer Website konkret erfüllt werden müssen gibt es allerdings nicht. Das Thema Barriere-Freiheit im Web ist so komplex, dass eine 100%ige Barriere-Freiheit wahrscheinlich auch niemals erfüllt werden kann. Grundsätzlich kann aber bereits bei der Befüllung der Website auf gewisse barrierefreie Aspekte geachtet werden, wie beispielsweise:
Weitere technische Optimierungsmaßnahmen, welche XORTEX empfiehlt: