Barrierefreiheit im Web

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Autor:in:
XORTEX
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27.01.2016
Mit 1. Jänner 2016 endete nun die 10-jährige Übergangsfrist und das Bundes-Behinderten-Gleichstellungs­gesetz (BGStG) ist ab sofort in ganz Österreich in vollem Umfang gültig. Dieses Bundesgesetz verpflichtet dazu, dass bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchs­gegenstände, Systeme der Informations­verarbeitung sowie anders gestaltete Lebens­bereiche für alle Personen barrierefrei zugänglich sein müssen. Barrierefrei wird laut Gesetz so definiert, dass alle öffentlichen Gebäude und (elektronischen) Informationen für „Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".

BARRIERE-FREIHEIT IM WEB

Das Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Personen mit Behinderungen und älteren Menschen zu beseitigen und somit die gleichberechtigte Teilhabe dieser am Leben in der Gesellschaft zu gewähr­leisten. Dadurch kann diesen Personen eine selbst­bestimmte Lebens­führung ermöglicht werden.

Seit 1. Jänner 2016 müssen daher auch sämtliche Informationen auf Websites für alle Nutzer uneingeschränkt – also barrierefrei – zugänglich sein. Barrieren im Internet können inhaltlicher oder technischer (Usability) Natur sein und den User am Erfassen von Website­inhalten hindern.

Nicht nur die beeinträchtigten Personen profitieren von der Barriere-Freiheit, sondern auch Unternehmen können daraus gewisse Vorteile für sich generieren. Demnach werden die Inhalte einer barrierefreien Website von Suchmaschinen besser und schneller gefunden, weil Google und Co. im Grunde genommen blinde Suchmaschinen sind. Weiters hat ein schlanker HTML-Code nicht nur eine wesentlich kürzere Ladezeit, sondern die Inhalte von solchen Seiten können auch problemloser auf mobilen Geräten dargestellt werden. Darüber hinaus ist die Navigation einer barriere­freien Seite benutzer­freundlicher.

MASSNAHMEN

Verbindliche Regelungen zur Barriere-Freiheit, welche auf einer Website konkret erfüllt werden müssen gibt es allerdings nicht. Das Thema Barriere-Freiheit im Web ist so komplex, dass eine 100%ige Barriere-Freiheit wahrscheinlich auch niemals erfüllt werden kann. Grundsätzlich kann aber bereits bei der Befüllung der Website auf gewisse barrierefreie Aspekte geachtet werden, wie beispiels­weise:

  • Text-Alternativen zu grafischen Informationen: Bilder sollten immer mit einem alternativen Text (= ALT-Attribut) versehen werden. So ist die Abbildung auch für Menschen mit Sehbe­hinderungen gut erkennbar. Text-Dateien, welche auf einer Website zum Download angeboten werden, sollten zusätzlich in Form von Word-Dokumenten angeboten werden, da Word-Dokumente im Normalfall für Screen­reader lesbar sind.
  • Gebärdensprache: Hörgeschädigte oder taube Menschen können wichtige Informationen nicht abrufen, wenn diese nur via akustische Elemente in der Website eingebaut wurden. Ein eingebautes Gebärden­sprachvideo würde hier Abhilfe schaffen.

Weitere technische Optimierungs­maßnahmen, welche XORTEX empfiehlt:

  • Kontraste verbessern: Personen mit Sehbe­hinderungen, Farbenblinde oder ältere Menschen können Texte mit schlechten Farbkontrasten nur schwer oder gar nicht lesen. Der Kontrast zwischen Schrift und Schrift-Hintergrund kann entweder generell überarbeitet / verbessert werden, oder aber optional über einen Kontrast-Wähler im Header-Bereich von beeinträchtigten Personen aktiv verändert werden.
  • Schriftgrößen­wähler bereitstellen: Personen mit Sehbe­hinderungen, Farbenblinde oder gar ältere Menschen haben Probleme, Texte mit kleinen Schriftarten zu lesen. Die Mindest­anforderung an eine barrierefreie Website ist, dass die Schriftgröße vom User selbst verändert werden kann.
  • Skip-Links: Unsichtbare - für Screenreader oder per Tabulator sichtbare - Navigation am Beginn der Seite, welche es dem User ermöglicht, schnell zu verschiedenen Seiten der Website zu gelangen.
  • Menü-Bedienung via Tastatur möglich: Durch einen eingebauten Javascript-Code wird die Navigation durch das Menü mit der Tastatur (Pfeiltasten und Tabulator) zugelassen. Dies ist vor allem bei Websites mit Fly-Out-Menüs von großer Relevanz.
  • Nicht-Verlinkung der aktiven Seiten: Für Screen­reader ist es wichtig, die aktuelle Seite im Menü nicht zu verlinken. Häufig kommt es vor, dass die Startseite über das Logo im Header verlinkt ist. Dies soll beispiels­weise auf der Startseite nicht der Fall sein.
  • Logische Struktur im Markup: Wenn im HTML-Markup sinnvolle HTML5-Tags verwendet werden, so können beispiels­weise Screenreader Inhalte semantisch besser trennen.
Wenn Sie Ihre Website barrierefrei gestalten wollen oder noch Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns!

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