Was bedeutet eine barrierefreie Website?

Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
rotes Netzwerkkabel und Vorhängeschloss auf Tastatur
Autor:in:
XORTEX
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12.10.2021

Barrierefreie Websites

Nach dem Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGStG) ist jeder dazu verpflichtet, seine Website allen Personen barrierefrei zugänglich zu machen. Erfahren Sie, wie dies gelingt und was Sie dabei beachten müssen.

Die Themen im Überblick:

Das steckt dahinter.

An welche Richtlinien müssen Sie sich halten?

Die Richtlinien für die Barrierefreiheit wurden durch das World Wide Web Consortium (W3C) in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufgesetzt.

Die WCAG 2.0 Richtlinien bestehen aus 4 Prinzipien. Ihnen sind Richt­linien und in weiterer Folge Erfolgskriterien zuge­ordnet. Die Erfolgskriterien werden in drei unterschiedliche Konformitäts­stufen A (minimale Stufe), AA, AAA (höchste Stufe) eingeteilt. Sie geben an, in welchem Grad die Barriere­freiheit einer Website umgesetzt ist.

Die 4 Prinzipien der WCAG 2.0. Die Website ist...

Wahrnehmbar
Informationen und Bestandteile von Benutzerschnittstellen der Website sind allen User:innen (auch sehbe­einträchtigten) so zu präsentieren, dass diese von ihnen wahrgenommen werden können. Dazu gehören Textalter­nativen, Untertitel, Video­beschreibung etc., welche zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

Bedienbar
Die Bestandteile der Benutzerschnitt­stelle und Navigation müssen auch ohne Mouse oder Touchfunktion bedien­bar sein. Tastaturbedienbarkeit sollte möglich sein, wobei den User:innen stets ausreichend Zeit zu geben ist.

 

Verständlich
Auf Ihrer Website müssen die Infor­mationen und die Bedienung der Benutzer­schnittstelle verständlich sein. Dazu gehören Aspekte, wie gute Lesbarkeit, eine konsistente Navigation usw.

 

Robust
Ihre Website bzw. deren Inhalte sollten in allen aktuellen Browsern und auf allen gängigen Geräten bedienbar sein, einschließlich assistierender Technologien, wie Screen­readern oder Vergrößerungs­software.

Grafik mit weißen, fallenden Würfeln

Die relevantesten Aspekte.

Welche WCAG Richtlinien auf der Website umsetzen?

Vor allem Öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet einen barrierefreien Zugang mit Mindestkonformitätslevel AA zu Websites, Apps bereitzustellen. Darüber hinaus sollten alle Website-Betreiber:innen unter Berücksichtigung einiger wichtiger Aspekte die Barrierefreiheit auf Ihrer Website erhöhen.

Es gibt dabei allerdings eine Ausnahme: Öffentliche Stellen sind dazu verpflichtet einen barrierefreien Zugang mit Mindestkonformitätslevel AA zu Websites und Apps bereitzustellen.

 Alternativtexte für Bild-, Audio- und Videoinhalte

  • Verbaute Bilder sind idealerweise mit sinnvollen und aussagekräftigen alternativ-Texten versehen. Knappe Texte über den (Bild)-Inhalt, die mit alternativen Ausgabemedien wiedergegeben werden, sind für sehbeeinträchtigte User:innen von Vorteil.
  • Steuerelemente auf der Website sollen aussage­kräftige Namen besitzen, die deren Zweck beschreiben.

 Richtig verlinken

  • Sämtliche Links der Website sollten eine einheitliche Darstellung aufweisen (unterstrichen, alternative Farbgebung, Buttondesign). Um Verwirrungen bei den User:innen zu vermeiden, ist es ratsam, für Nicht-Links eine alternative Darstellung zu verwenden
  • Achten Sie auf die richtige Gestaltung von Links und Buttons. Links verweisen auf andere Seiten oder auf Anker derselben Seite. Buttons lösen Aktionen aus, wie beispielsweise „Jetzt kaufen“ oder „Formular absenden“.
  • Der Zweck jedes Links kann entweder durch den Linktext allein, also die Beschriftung des Buttons, oder zusätzlich mithilfe des title-Attributs bestimmt werden.
  • Verwenden Sie title-Attribute bei Verlinkungen. Diese Infor­mation wird den User:innen ergänzend als Tooltip angezeigt. Das title-Attribut kann beispielsweise eingesetzt werden, wenn durch das Klicken ein neues Fenster geöffnet wird. Dabei wird beispiels­weise der Hinweis auf das Öffnen in einem neuen Fenster gegeben, damit User:innen klar ist, dass sich ein neuer Tab im Browser öffnet.

 Barrierefreie Videos

  • Fügen Sie textuelle Be­schreibungen zu eingebauten Videos hinzu, welche in schrift­licher Form beinhalten, was im Video passiert.
  • Idealerweise ist ein Untertitel für das Video vorhanden beziehungs­weise eine Transkription, welche den barriere­freien Zugang sicherstellt.

 

 Unterstützend für die Navigierbarkeit

  • Ihre Website sollte über einen aussagekräftigen Meta-Title verfügen, der das Thema bzw. den Zweck beschreibt.
  • Strukturieren Sie Ihre Website logisch im HTML-Markup. Ver­wenden Sie Haupt- und Abschnitts­überschriften (H1, H2, H3, etc.) damit Ihre Inhalte über­sichtlich gegliedert sind sowie sinnvolle HTML5-Tags. Damit können Screen­reader Inhalte semantisch besser trennen.
  • Ihre Überschriften sollten sprechend und aussagekräftig sein, damit die User:innen mithilfe der Überschrift auf den Inhalt des folgenden Absatzes schließen können.
  • Bei Formularen und Modulen ist es empfehlenswert, eine einleitende Prozessbeschrei­bung zu platzieren. Darin werden sie daüber informiert, was nach dem Absenden des Formulars passieren wird. Dies ruft ein rascheres Verständnis bei den User:innen hervor.

 Gut lesbare URLs

  • Gut lesbare URLs sind vor allem für Screenreader-Nutzer:innen und deren Orientierung wichtig. Lesbare bzw. sprechende URLs sind nicht nur gut für die Barriere­freiheit, sondern auch ein wichtiger Baustein für die Suchmaschinenoptimierung.
SEO auf einen Zettel skizziert mit rotem XORTEX-Stift

Barrierefrei & Suchmaschinenoptimierung.

Besteht eine Verbindung zwischen Barrierefreiheit und SEO?

Ja, in gewisser Weise besteht eine Verbindung zwischen Barrierefreiheit von Websites und Suchmaschinen­optimierung. Einerseits gilt die Barrierefreiheit als Rankingfaktor bei Suchmaschinen. Zusätzlich spielen einige Kriterien der Barrierefreiheit auch bei der SEO eine wichtige Rolle. Beispiele dafür sind Alternativtexte bei den Bildern, sprechende URLs, Linktexte und noch einige Punkte mehr.

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