Nach dem Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGStG) ist jeder dazu verpflichtet, seine Website allen Personen barrierefrei zugänglich zu machen. Erfahren Sie, wie dies gelingt und was Sie dabei beachten müssen.
Die Themen im Überblick:
Die Richtlinien für die Barrierefreiheit wurden durch das World Wide Web Consortium (W3C) in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufgesetzt.
Die WCAG 2.0 Richtlinien bestehen aus 4 Prinzipien. Ihnen sind Richtlinien und in weiterer Folge Erfolgskriterien zugeordnet. Die Erfolgskriterien werden in drei unterschiedliche Konformitätsstufen A (minimale Stufe), AA, AAA (höchste Stufe) eingeteilt. Sie geben an, in welchem Grad die Barrierefreiheit einer Website umgesetzt ist.
Wahrnehmbar
Informationen und Bestandteile von Benutzerschnittstellen der Website sind allen User:innen (auch sehbeeinträchtigten) so zu präsentieren, dass diese von ihnen wahrgenommen werden können. Dazu gehören Textalternativen, Untertitel, Videobeschreibung etc., welche zur Verfügung gestellt werden sollten.
Bedienbar
Die Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen auch ohne Mouse oder Touchfunktion bedienbar sein. Tastaturbedienbarkeit sollte möglich sein, wobei den User:innen stets ausreichend Zeit zu geben ist.
Verständlich
Auf Ihrer Website müssen die Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle verständlich sein. Dazu gehören Aspekte, wie gute Lesbarkeit, eine konsistente Navigation usw.
Robust
Ihre Website bzw. deren Inhalte sollten in allen aktuellen Browsern und auf allen gängigen Geräten bedienbar sein, einschließlich assistierender Technologien, wie Screenreadern oder Vergrößerungssoftware.
Vor allem Öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet einen barrierefreien Zugang mit Mindestkonformitätslevel AA zu Websites, Apps bereitzustellen. Darüber hinaus sollten alle Website-Betreiber:innen unter Berücksichtigung einiger wichtiger Aspekte die Barrierefreiheit auf Ihrer Website erhöhen.
Es gibt dabei allerdings eine Ausnahme: Öffentliche Stellen sind dazu verpflichtet einen barrierefreien Zugang mit Mindestkonformitätslevel AA zu Websites und Apps bereitzustellen.
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