Können Bilder aus dem Internet ohne Bedenken verwendet werden?

Was ist eigentlich das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt die Person, die ein Werk geschaffen hat. Ein Werk darf nur mit Zustimmung des Urhebers von anderen verwendet werden. Der Urheber eines Werkes entscheidet darüber, ob und wie sein Werk veröffentlicht oder bearbeitet werden darf.
Unter einem Werk versteht man beispielsweise ein Foto, Musikstück, Text, etc. Wichtig ist, dass die Werke über ein Mindestmaß an Individualität und Originalität verfügen und sich von anderen Werken unterscheiden müssen.
Bilder sind grundsätzlich immer urheberrechtlich geschützt, entweder als Lichtbildwerke - z.B. Urlaubsbilder- (§ 3 Urheberrechtsgesetz) oder Lichtbilder - z.B. Passfotos aus einem Automaten - (§ 73 Urheberrechtsgesetz). Das Urheberrecht bei Bildern entsteht automatisch durch die Erschaffung.
Wie und wo sollen die Urheber genannt werden?
Der Urheber muss so genannt werden, dass dieser eindeutig zu dem Bild auf der Website zugeordnet werden kann. Daher empfiehlt es sich, die Urhebernennung direkt beim Foto anzubringen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Anbringung der Urheberbezeichnung direkt im Foto selber eine Bearbeitung darstellt, und dies wiederum Urheberrechtlich nicht erlaubt ist.
Grundsätzlich ist in den meisten Lizenzen festgelegt, wie die Urhebernennung zu erfolgen hat. Eine Nennung des Urhebers im Impressum reicht grundsätzlich nicht aus, außer das Bild wird gut genug beschrieben, damit wieder eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Ein Ausnahmefall wäre, wenn die gesamten Bilder der Website von einem Urheber stammen, dann würde die Nennung im Impressum ausreichen.
Welche Folgen können Urheberrechtsverletzungen hervorrufen?
Bei Urheberrechtsverletzungen kann der Urheber folgende Ansprüche geltend machen:
- Angemessenes Lizenzentgelt
Dabei handelt es sich um fiktive Lizenzgebühren. Die Höhe hängt von der Art und Dauer der Nutzung ab. - Schadenersatz für die Urheberrechtsverletzung
- Löschung bzw. Beseitigung der urheberrechtswidrigen Inhalte
Bei diesem Anspruch muss der rechtswidrige Zustand beseitigt werden. Am Beispiel eines Bildes auf einer Website muss nicht nur der Beitrag mit dem Bild, sondern auch die Bild-Datei vom Server entfernt werden. Weiters muss überprüft werden, ob das Foto noch im Cache einer Suchmaschine gespeichert und abrufbar ist (→ Löschung bei der Suchmaschine beantragen). - Unterlassung von Urheberrechtsverletzungen in der Zukunft
Der Urheber kann verlangen, dass man Rechtsverletzungen in Zukunft unterlassen muss. Dies kann mit der sogenannten Unterlassungsklage durchgesetzt werden. Der Unterlassungsanspruch fällt weg, wenn keine Gefahr mehr besteht, dass solche Rechtsverletzungen in Zukunft nochmals begangen werden. Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet man sich ein Leben lang zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn das Bild nochmals veröffentlicht wird. Daher ist es wichtig, dass, bevor die Unterlassungserklärung abgegeben wird, sämtliche Verstöße zuerst beseitigt werden. Ansonsten kann dies zu einer teuren Strafe führen. - Rechtsanwaltskosten
Grundsätzlich sind bei einer Urheberrechtsverletzung auch die Anwaltskosten zu ersetzen. Vorausgesetzt die Ansprüche vom Urheber sind berechtigt und die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts war erforderlich.
Eine Abmahnung beinhaltet eine bestimmte Frist, in der der rechtswidrige Content entfernt werden muss. Weiters wird im Zuge der Abmahnung die Unterlassungserklärung übermittelt und ob ein Schadenersatz oder Rechtsanwaltskosten zu zahlen sind. Abmahnungen werden grundsätzlich per Post verschickt, in manchen Fällen können sie zuvor schon per E-Mail zugestellt werden.
Wichtig ist, dass Forderungen in der Abmahnung zuerst überprüft werden. Wenn man eine Abmahnung erhält, sollte man sich bei einem Rechtsanwalt oder einer Konsumentenschutzeinrichtung beraten lassen.
Gibt es Bilder, die lizenzfrei und kostenlos im Internet verwendet werden dürfen?
Bei den Creative Commons handelt es sich um Bilder und andere Werke, die mit einer standardisierten Creative Commons Lizenz kostenlos verwendet werden können. Wichtig ist dabei aber die Einhaltung der konkreten Bedienungen. Die Verwendung von den Creative Commons schützt aber nicht vor Urheberrechtsverletzungen: Es kann jemand ein fremdes Werk unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung stellen. Dieser Fall ist bei der Verwendung von CC sehr schwer zu kontrollieren.
Internetseiten, auf denen man Bilder und Vektorgrafiken mit CC-Lizenzen erhält sind:
Wo sind die Lizenzen sichtbar?
Die geltenden Lizenzen für die Bilder sind meist gleich direkt bei den Bildern sichtbar - wie es hier auf dem Screenshot von pixabay erkennbar ist.
Häufig gibt es noch einen weiterführenden Link, wo die Nutzungsrechte noch genauer definiert werden.
Was muss man bei seinen eigenen Bildern beachten?
Bei der Verwendung von selbst aufgenommen Bildern auf der Website muss nur darauf geachtet werden, dass alle Personen, die auf diesen Bildern zu sehen sind, auch damit einverstanden sind.
Das Anbringen von Copyright-Vermerken oder Wasserzeichen ist für die Entstehung des Urheberrechts ohne Bedeutung, kann aber im Streitfall den Beweis der Urheberschaft erleichtern. Grundsätzlich dürfen die eigenen Bilder ohne Zustimmung von anderen nicht verwendet werden.
Man sollte darauf achten, dass man vorwiegend eigenes Bildmaterial auf der Website verwendet. Somit muss man mit keinen rechtlichen Problemen rechnen und schafft gleichzeitig mehr Vertrauen ins Unternehmen.
Wichtige Hinweise
- Achten Sie auf die richtigen Nutzungsrechte - es können zum Beispiel Nutzungsrechte für den Print erworben worden sein, dann darf man es aber nicht im Web benützen.
- Lizenzfrei bedeutet nicht gleich rechtefrei. Der Urheber kann bei einem lizenzfreien Bild trotzdem Benutzungsregeln für die Bilder festlegen.
- Wenn Sie bereits unzulässige Bilder im Internet veröffentlicht haben, löschen Sie sie und achten Sie in Zukunft auf eine rechtmäßige Einbindung.
- Machen Sie einen Screenshot von der Fotoseite mit Lizenz. Sollte sich die Lizenzsituation des Bildes einmal verändern, haben Sie die damals geltende Lizenz dokumentiert.
Sie haben noch Fragen zu der Verwendung von Bildern auf Ihrer Website?