NIS-2-Richtlinie: Stärkung der Cybersicherheit

Die Bedeutung von NIS und die aktuelle Regelung
Inkrafttreten der neuen NIS-2-Richtlinie

Das Ziel und die Vorgaben an Unternehmen
Ziel der NIS-2-Richtlinie ist es, die Widerstandsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit bei Sicherheitsvorfällen in der EU zu verbessern. Es soll ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU geschaffen werden. Die neue Richtlinie betrifft wesentlich mehr Unternehmen als die bisherige. Auf dieser Seite der WKO kann man nachlesen ob man als Unternehmen betroffen ist.
Die betroffenen Unternehmen müssen sich innerhalb von 3 Monaten bei den zuständigen Behörden registrieren. Es gibt 10 Risikomanagementmaßnahmen, die von den betroffenen Unternehmen ergriffen werden müssen. Einige Beispiele sind:
- Erstellung eines Risikomanagement- und Sicherheitskonzeptes für Informationssysteme
Technische, operative und organisatorische Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen zu verhindern oder zu minimieren. - Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- Krisenmanagement
- Schulungen zur Cybersicherheit
Bei diesen Risikomanagementmaßnahmen sind der Stand der Technik, europäische und internationale Normen, die Kosten der Umsetzung und das bestehende Risiko zu berücksichtigen.
Bei größeren Sicherheitsvorfällen müssen die Unternehmen in einem dreistufigen Verfahren eine Meldung zu dem Vorfall abgeben.
- eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden
- eine Meldung innerhalb von 72 Stunden
- ein Abschlussbericht spätestens nach einem Monat nach der Frühwarnung
Mögliche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Warum wir als XORTEX von der neuen Richtlinie betroffen sind
Wir sind DNS-Dienstanbieter – diese Unternehmen fallen unabhängig von der Unternehmensgröße in den Anwendungsbereich. Laut Definition in der NIS-2-Richtlinie sind wir als wesentliches Unternehmen eingestuft. Wir müssen daher mit regelmäßigen und gezielten Sicherheitsprüfungen und Stichprobenkontrollen rechnen.
Als DNS-Dienstleister ermöglichen wir Unternehmen und Privatpersonen die Registrierung und Verwaltung des gewünschten Domainnamens. Außerdem sorgen wir dafür, dass Ihre Website im Internet erreichbar ist.
Wenn Sie weitere Fragen zur NIS 2-Richtlinie haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.