Barrierefreiheits­gesetz 2025: Was das für Ihre Website bedeutet

Laptop mit Barrierefreiheit-Grafik am Bildschirm
Autor:in:
Manuela
Reiter
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20.11.2024
Jetzt Förderung für Maßnahmen zur digitalen Barri­erefreiheit sichern! Wir beraten Sie gerne.
Ist Ihre Website für alle Besucher:innen zugänglich? Das neue Barriere­freiheits­gesetz stellt hohe Anforde­rungen an die digitale Welt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wen das Gesetz betrifft und was es bein­haltet. Wir erklären Ihnen, wie Sie mit einem Accessi­bility Audit von XORTEX Ihre Website Schritt für Schritt barriere­freier gestalten können. Außerdem zeigen wir Ihnen erste Maß­nahmen zur Barriere­freiheit Ihrer Website und informieren Sie über mögliche Förderungen.

Das neue Barriere­freiheits­gesetz 2025

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienst­leistungen für Menschen mit Beein­trächti­gungen zugänglich sind. Das neue Barriere­freiheits­gesetz setzt damit eine EU-Richtlinie um und erweitert die bisherigen Anfor­derungen für Websites, Onlineshops und Apps.

Waren bisher nur öffent­liche Stellen und Einrich­tungen dazu verpflichtet, so werden die Vorsch­schriften zur Barriere­freiheit nun auch auf private Unternehmen ausge­weitet.

Weitere Infos dazu finden Sie im österreichische Bundes­gesetz­blatt.

Betrifft das Gesetz meine Website?

Sobald Geschäfte mit Verbrau­cher:innen über eine Website, einen Onlineshop oder eine App abgewickelt werden, müssen diese Dienste barrierefrei gestaltet sein. Darunter fallen nicht nur Bestellungen, Online-Anmeldungen zu Kursen, sondern alle Websites, im Kontext mit Kunden-Geschäften.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Der Gesetz­geber hat im Bundes­gesetz­blatt auch Ausnahmen definiert. Dazu gehören Kleinstu­nternehmer mit

  • weniger als 10 Mitarbei­ter:innen UND
  • einem Jahres­umsatz von weniger als 2 Millionen Euro.

Was passiert bei Verstößen?

Grundsätzlich ist das Sozial­ministerium­service die zuständige Kontroll- und Beschwerde­stelle. Je nach Art des Verstoßes und Größe des Unter­nehmens können Strafen bis zu € 80.000,- verhängt werden.
Detailansicht Laptop-Tastatur mit Hand am Touchpad

Barrierefreiheit für Ihre Web-Anwendung

Das Ziel des Gesetzes ist es, die Diskrimi­nierung von Menschen mit Behinde­rungen und älteren Menschen zu beseitigen. Sie erhalten damit eine gleich­berechtigte Teil­habe am Leben in der Gesell­schaft – nicht nur für den physischen Raum, sondern auch für die Online-Welt.

Vorteile für Sie als Unternehmen

Durch Maßnahmen für Barriere­freiheit können auch Sie als Unternehmen profitieren:

  • Eine barriere­freie Website erhöht die Nutzer­freundlichkeit für alle Besucher:innen und verbessert die User Experience.
  • Sie erreichen eine breitere Ziel­gruppe, da auch Menschen mit Behinde­rungen Ihre Angebote problemlos nutzen können. Dies kann zu einer höheren Kunden­zufrieden­heit führen und sich positiv auf Ihren Umsatz auswirken.
  • Darüber hinaus verbessert eine barriere­freie Website Ihr Such­maschinen­ranking und stärkt Ihr Unter­nehmens­image als inklusiver und sozial verant­wortlicher Anbieter.

Wie wird Barriere­freiheit gemessen?

Die Richtlinien für die Barriere­freiheit wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt.

Die WCAG 2.2 Richtlinien bestehen aus 4 Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern, auch von Menschen mit Seh­behinde­rungen, wahr­genommen werden können.
  • Bedienbarkeit: Die Website muss ohne Maus oder Touch­screen bedienbar sein, zB über die Tastatur.
  • Verständlichkeit: Informa­tionen und Bedienung müssen klar und leicht verständlich sein.
  • Robustheit: Die Website muss auf allen gängigen Geräten und in allen aktuellen Browsern funktio­nieren, auch mit assis­tierenden Tech­nologien (zB Screenreader, Vergrößerungs­software).

Diesen Prinzipien sind Richt­linien und in weiterer Folge Erfolgs­kriterien zuge­ordnet. Die Erfolgs­kriterien sind in drei verschiedene Konformitäts­stufen unterteilt:

  • A - minimale Stufe
  • AA - mittlere Stufe
  • AAA - höchste Stufe

Sie geben an, wie gut die Barriere­freiheit einer Website umgesetzt ist.

Besprechung im Team im Besprechungsraum

Welche ersten Maßnahmen für Barriere­freiheit kann ich ergreifen?

Folgende Optimierungs­maßnahmen können dabei helfen, die Barriere­freiheit zu verbessern:

  • Alternativtexte bei Bildern
  • Untertitel bei Videos
  • Kontraste erhöhen
  • Gut lesbare Schriftart und ange­messene Schrift­größe
  • Menüführung über Tastatur ermöglichen
  • Logische Struktur in der Redaktion, damit Screenreader Inhalte semantisch besser trennen können
  • Gut lesbare URLs

Erfahren Sie in unserem Beitrag Redak­tionelle Maß­nahmen für eine barriere­freie Website weitere Tipps & Tricks.

XORTEX unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maß­nahmen zur Barriere­freiheit

Wir führen ein detail­liertes Accessibility-Audit durch, um den Ist-Zustand Ihrer Website zu ermitteln und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen indivi­duellen Umsetzungs­plan. Unser Ziel ist es, die wichtigsten Barrieren auf Ihrer Website abzubauen. Dabei legen wir großen Wert auf eine praxis­orientierte Umsetzung, die für Ihr Unternehmen auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
1. Audit, 2. Maßnahmenausarbeitung, 3. Maßnahmenpriorisierung, 4. Maßnahmenumsetzung, 5. Veränderungen aufzeigen

Regelmäßige Audits und die Einbindung Ihrer Redak­teur:innen sichern die langfristige Barriere­freiheit Ihrer Website.

Außerdem informieren wir Sie gerne über Förderungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Wir beraten Sie gerne!