Barrierefreiheitsgesetz 2025: Was das für Ihre Website bedeutet

Das neue Barrierefreiheitsgesetz 2025
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sind. Das neue Barrierefreiheitsgesetz setzt damit eine EU-Richtlinie um und erweitert die bisherigen Anforderungen für Websites, Onlineshops und Apps.
Waren bisher nur öffentliche Stellen und Einrichtungen dazu verpflichtet, so werden die Vorschschriften zur Barrierefreiheit nun auch auf private Unternehmen ausgeweitet.
Weitere Infos dazu finden Sie im österreichische Bundesgesetzblatt.
Betrifft das Gesetz meine Website?
Sobald Geschäfte mit Verbraucher:innen über eine Website, einen Onlineshop oder eine App abgewickelt werden, müssen diese Dienste barrierefrei gestaltet sein. Darunter fallen nicht nur Bestellungen, Online-Anmeldungen zu Kursen, sondern alle Websites, im Kontext mit Kunden-Geschäften.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Der Gesetzgeber hat im Bundesgesetzblatt auch Ausnahmen definiert. Dazu gehören Kleinstunternehmer mit
- weniger als 10 Mitarbeiter:innen UND
- einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro.
Was passiert bei Verstößen?

Barrierefreiheit für Ihre Web-Anwendung
Vorteile für Sie als Unternehmen
Durch Maßnahmen für Barrierefreiheit können auch Sie als Unternehmen profitieren:
- Eine barrierefreie Website erhöht die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucher:innen und verbessert die User Experience.
- Sie erreichen eine breitere Zielgruppe, da auch Menschen mit Behinderungen Ihre Angebote problemlos nutzen können. Dies kann zu einer höheren Kundenzufriedenheit führen und sich positiv auf Ihren Umsatz auswirken.
- Darüber hinaus verbessert eine barrierefreie Website Ihr Suchmaschinenranking und stärkt Ihr Unternehmensimage als inklusiver und sozial verantwortlicher Anbieter.
Wie wird Barrierefreiheit gemessen?
Die Richtlinien für die Barrierefreiheit wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt.
Die WCAG 2.2 Richtlinien bestehen aus 4 Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern, auch von Menschen mit Sehbehinderungen, wahrgenommen werden können.
- Bedienbarkeit: Die Website muss ohne Maus oder Touchscreen bedienbar sein, zB über die Tastatur.
- Verständlichkeit: Informationen und Bedienung müssen klar und leicht verständlich sein.
- Robustheit: Die Website muss auf allen gängigen Geräten und in allen aktuellen Browsern funktionieren, auch mit assistierenden Technologien (zB Screenreader, Vergrößerungssoftware).
Diesen Prinzipien sind Richtlinien und in weiterer Folge Erfolgskriterien zugeordnet. Die Erfolgskriterien sind in drei verschiedene Konformitätsstufen unterteilt:
- A - minimale Stufe
- AA - mittlere Stufe
- AAA - höchste Stufe
Sie geben an, wie gut die Barrierefreiheit einer Website umgesetzt ist.

Welche ersten Maßnahmen für Barrierefreiheit kann ich ergreifen?
Folgende Optimierungsmaßnahmen können dabei helfen, die Barrierefreiheit zu verbessern:
- Alternativtexte bei Bildern
- Untertitel bei Videos
- Kontraste erhöhen
- Gut lesbare Schriftart und angemessene Schriftgröße
- Menüführung über Tastatur ermöglichen
- Logische Struktur in der Redaktion, damit Screenreader Inhalte semantisch besser trennen können
- Gut lesbare URLs
Erfahren Sie in unserem Beitrag Redaktionelle Maßnahmen für eine barrierefreie Website weitere Tipps & Tricks.
XORTEX unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Regelmäßige Audits und die Einbindung Ihrer Redakteur:innen sichern die langfristige Barrierefreiheit Ihrer Website.
Außerdem informieren wir Sie gerne über Förderungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Wir beraten Sie gerne!